Förderung Wärmepumpe Düsseldorf
Bis zu 70% der Kosten werden durch die KfW gefördert. Wir helfen Ihnen, die maximale Förderung für Ihre Wärmepumpe zu erhalten.
Hinweis zur städtischen Förderung
Das Düsseldorfer Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“ ist derzeit pausiert. Die Bundesförderung (KfW 458) mit bis zu 70% ist jedoch weiterhin verfügbar und die attraktivere Option.
Bundesförderung KfW 458
Die KfW-Förderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das wichtigste Förderprogramm für Wärmepumpen in Deutschland – und in Düsseldorf voll verfügbar.
Die Bundesregierung fördert den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme mit dem Programm KfW 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen“. Das Programm ist Teil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und soll den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen beschleunigen.
Die Förderung besteht aus mehreren Bausteinen, die kombiniert werden können. Die Basis-Förderung von 30% steht jedem Antragsteller offen. Zusätzliche Boni erhöhen die Förderquote auf bis zu 70% der förderfähigen Kosten – bei einem Maximum von 30.000 € Förderung.
Basis-Förderung
Grundförderung für alle Wärmepumpen-Installationen
Klimabonus
Beim Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Gas- oder Biomasseheizung
Einkommensbonus
Für Haushalte mit Jahreseinkommen unter 40.000 €
Maximale Förderung
Bei Kombination aller Boni: 30% Basis + 20% Klimabonus + 30% Einkommensbonus = maximal 70% der förderfähigen Kosten (gedeckelt auf 30.000 €).
Rechenbeispiele
So rechnet sich die Förderung für Ihr Wärmepumpen-Projekt
Die folgenden Beispiele zeigen, wie sich die Förderung bei einer typischen Investition von 25.000 € auswirkt. Ob Sie nur die Basis-Förderung, den Klimabonus oder das Maximum erhalten, hängt von Ihrer individuellen Situation ab – wir prüfen das gerne für Sie.
Basis-Förderung
Neubau oder junge Gasheizung
Mit Klimabonus
Alte Öl-/Gasheizung (>20 Jahre)
Maximum
Alte Heizung + niedriges Einkommen
Voraussetzungen für die Förderung
Die KfW-Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wichtig: Der Antrag muss vor der Auftragserteilung an den Handwerksbetrieb gestellt werden. Wir koordinieren das für Sie, damit Sie keine Fristen verpassen und die volle Förderung erhalten.
Das müssen Sie erfüllen
- Gebäude älter als 5 Jahre (Bestandsgebäude)
- Wärmepumpe von einem Fachbetrieb installiert
- Antrag VOR Auftragserteilung stellen
- Effiziente Wärmepumpe nach Mindeststandards
- Hydraulischer Abgleich durchführen
Für den Klimabonus (20%)
- Vorhandene Öl-, Gas- oder Biomasseheizung
- Heizung mindestens 20 Jahre alt
- ODER: Heizung auf fossile Brennstoffe angewiesen und defekt
- Kompletter Austausch (nicht Ergänzung)
- Selbstnutzung der Immobilie
Wichtig: Die JAZ (Jahresarbeitszahl) der Wärmepumpe muss mindestens 2,7 betragen. Alle modernen Wärmepumpen, die wir installieren, erfüllen diese Anforderung problemlos.
Wir übernehmen die Förderberatung
Die Antragsstellung ist komplex – aber kein Problem für uns. Wir kümmern uns um alles, damit Sie die maximale Förderung erhalten.
Der KfW-Antrag muss vor Beginn der Installation gestellt werden, und es gibt verschiedene Nachweise und Bescheinigungen, die eingereicht werden müssen. Als Ihr Fachbetrieb kennen wir alle Anforderungen und übernehmen den kompletten Prozess für Sie – von der Erstberatung bis zur Auszahlung der Fördermittel.
Fördercheck
Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit und berechnen die maximale Förderung.
Antragstellung
Wir bereiten alle Unterlagen vor und stellen den KfW-Antrag für Sie.
Termingerecht
Installation erst nach Förderzusage – so sichern wir Ihren Anspruch.
Dokumentation
Wir erstellen alle Nachweise für die Auszahlung der Fördermittel.
Städtische Förderung Düsseldorf
Derzeit pausiert
Das städtische Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“ ist aktuell aufgrund hoher Nachfrage pausiert. Eine Reaktivierung ist für 2025/2026 möglich, jedoch nicht bestätigt.
Die städtische Förderung war mit max. 3.000 € pro Wärmepumpe ohnehin deutlich geringer als die Bundesförderung. Sie verpassen also nichts – im Gegenteil: Die KfW-Förderung bietet Ihnen bis zu 21.000 € Zuschuss (70% von max. 30.000 € förderfähigen Kosten).
Kein Nachteil für Sie:
Die Bundesförderung (KfW 458) mit bis zu 70% ist deutlich attraktiver als die städtische Förderung je war. Sie profitieren also maximal.
Jetzt Förderung berechnen lassen
Nutzen Sie unseren Konfigurator oder rufen Sie uns an – wir berechnen Ihre individuelle Förderung und erstellen ein unverbindliches Festpreisangebot.